Auf Grund einer Änderung des Bayerischen Rettungsdienstgesetzes zum 01.04.2016 wurde die Struktur der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst in Bayern neu gestaltet. Die nun dreistufige Struktur sieht neben den Ärztlichen Bezirksbeauftragten Rettungsdienst auf Ebene der Rettungsdienstbezirke und dem Ärztlichen Landesbeauftragten Rettungsdienst an der Spitze der ÄLRD weiterhin einen Ärztlichen Leiter Rettungsdienst auf Ebene der Rettungsdienstbereiche vor. Jede Ärztin und jeder Arzt muss vor der Bestellung zum Ärztlichen Leiter Rettungsdienst an einem Verfahren teilgenommen haben, in dem die persönliche und fachliche Eignung für diese Tätigkeit beurteilt wird. Das INM wurde von den Sozialversicherungsträgern mit der Durchführung dieser Eignungsbeurteilung beauftragt. Nähere Informationen zur Eignungsbeurteilung finden Sie auf der Homepage ÄLRD-Bayern. Die generellen Voraussetzungen für die Bestellung zum ÄLRD sind im Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG), Art. 11 aufgeführt. |