Mitglieder des Rettungsdienstausschusses sind die oberste Rettungsdienstbehörde, der Ärztliche Landesbeauftragte Rettungsdienst, die Ärztlichen Bezirksbeauftragten Rettungsdienst sowie Vertreter der Sozialversicherungsträger, der Zweckverbände für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung, der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns, der Durchführenden des Rettungsdienstes, der Betreiber der Integrierten Leitstellen und der Bayerischen Krankenhausgesellschaft. Das INM nimmt als dauerhafter Berater an den Sitzungen des Ausschusses teil. |